Sammlung

Salzschälchen

Künstler/in
Entstehung
Deutschland
Datierung
Mitte 18. Jh.
Material
Silber, getrieben
Maße
H. 4,0 cm, B. 9,2 cm, T. 7,1 cm, G. 65,9 g
Standort
Bayerisches Nationalmuseum (nicht ausgestellt)
Inventarnummer
39/133
Bezug
Zugang
Ankauf (nach Zwangsablieferung von Silber) 1939, 1939 Ankauf durch das Bayerische Nationalmuseum vom Städtischen Leihamt München. 1961 Abgabe vom Bayerischen Nationalmuseum an die Finanzmittelstelle München des Landes Bayern (als Vertretung des Landes Bayern in Rückerstattungssachen) zur Restitution an anspruchsberechtigte Personen. 1969 Rückgabe an das Bayerische Nationalmuseum durch die Bezirksfinanzdirektion München, da keine anspruchsberechtigte(n) Person(en) ermittelt bzw. keine Ansprüche geltend gemacht werden konnte(n). 1969 nicht neu inventarisiert: 39/133.

Der Fuß erhebt sich auf fassoniert ovaler Grundform. Über dem Stehrand setzt ein hohes Wulstprofil auf. Die glatte Einziehung trägt die ovale Schale, die stark vertieft ist.

BV045201732
Zum Objekt: Lorenz Seelig, Die Zwangsablieferung von Silbergegenständen aus jüdischem Besitz in München 1939 - 1940, in: Kulturgutverluste, Provenienzforschung, Restitution : Sammlungsgut mit belasteter Herkunft in Museen, Bibliotheken und Archiven (MuseumsBausteine, Bd. 10), Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (Hrsg.), München 2007, S. 125-141, S. 125-141

BV045495109
Zur Provenienz: Ausst.-Kat. Silber für das Reich. Silberobjekte aus jüdischem Eigentum im Bayerischen Nationalmuseum, Frank Matthias Kammel (Hrsg.), Passau 2019, S. 100 (mit Abb.)

BV046344498
Zur Provenienz: Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern, Tätigkeitsbericht 2018, Alfred Grimm (Hrsg.), München 2019, S. 108-116

Befund

Ungemarkt. Auf der Oberseite des Gefäßes: handschriftlich mit roter Farbe "39/133" (Inv.-Nr. des Bayerischen Nationalmuseums)./A.G., 2018

Forschung

Die Zuordnung des Salzgefäßes 39/133 stellt vor besondere Herausforderungen, da es keine Marken aufweist. Das Zugangsjournal vermerkt dazu „Rosenblatt, 18.9.39, 14,- RM“. Im Zugangsbuch ist zu dem Objekt die entsprechende AV-Nummer 607 genannt. Beleg 75 zum Verkauf des Leihamts an das BNM vom 18.9.1939 (BNM Dokumentation, Dok 200, 1) nennt auf Bl. 108 unter „Laut Katalog v. 14.8.39“ unter [Kulturgut-] Nr. 14 „AV 607 Rosenblatt 1 Salzf.“, dazu die Preisangabe 14 RM. In Rot ist hierzu von Buchheit als Position der Ankaufsliste die „132“ genannt, die auch im Zugangsbuch wiederholt wird. Von AV 607 Rosenblatt Gertrud ist nur die handschriftliche Erstfassung im Stadtarchiv München bekannt; auf diesem ist unter Kulturgut-Nr. 14 genannt „1 s Salzgef. 70 g (a)“. Diese stimmig anmutende Zuordnung muss falsch sein, da die Markenliste zu Beleg 75 (Dok 200, 1, Bl. 225) unter Nr. 135 zu einem „Salzfass“ ausdrücklich die [Kulturgut-] Nr. 14 aufführt und diesem die Inv.-Nr. 109 (=33/109) zuordnet. Dieses gemarkte Nürnberger Werk ist ebenfalls noch vorhanden und wiegt 63,9 g (Silber-Katalog S. 107). Die Markenliste wiederholt die Preisangabe 14 RM. Das ungemarkte Salzgefäß lässt sich über die links am Rand in Blau vermerkte „133“ eindeutig der lfd. Nr. 117 derselben Markenliste zuordnen: „Salzgefäß Barock“, Preisangabe 10 RM. Anhaltspunkte für eine Identifizierung sind somit: Das Gewicht von 66 g Das Fehlen von Marken Der Preis 10 RM. In Frage kämen Salzgefäße à 65 g bzw. 60 g, die lt. Beleg 75 für jeweils 10 RM von AV 400 Weil und AV 397 Sabat erworben wurden. Auch wenn die o.g. Abweichung bei 39/109 lehrt, dass den Gewichtsangaben von 1939 nur bedingt zu trauen ist, und sich ein letzter Beweis aufgrund des Fehlens von Marken nicht erbringen lässt, legt das Gewicht nachdrücklich eine Identifizierung mit dem Objekt aus Weil-Besitz nahe. Zu diesem ist auf Beleg 75 vermerkt, dass es mit Beleg 15 (falsch für 16) an Hans und Carola Weil abgegeben wurde (1954). Es handelte sich hier jedoch sicher um eine Verwechslung. Es wurde seinerzeit zwar ein Salzgefäß (mit zwei Löffelchen) zurückgegeben – wie der Enkel jetzt aber überprüfen ließ, wiegt dieses ohne Löffelchen 90 und mit 100 g. Es entspricht in Zusammenschau von Beleg 75 und Markenliste offensichtlich 39/119 – und wäre eigentlich Dina Marx zuzuordnen gewesen (AV 1067).

Sammlung

NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut

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