Sammlung

Tierfigur: Trabendes Pferd

Künstler/in
Entstehung
Deutschland
Datierung
17. Jh.
Material
Figur: Bronze, gegossen, galvanisch vergoldet; Sockel: Marmor
Maße
H. 18,5 cm, L. 19 cm, G. 4480 g
Standort
Bayerisches Nationalmuseum (nicht ausgestellt)
Inventarnummer
65/128
Bezug
Zugang
Überweisung 1965, Freistaat Bayern. Gemäß der Vereinbarung vom 6.12.1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern. Von der Treuhandverwaltung für Kulturgut, übernommen vom Central Collecting Point München aus der Vermögenseinziehung Hermann Göring.

Trabendes Pferd. Bronzeguß auf rechteckigem Marmorsockel montiert.

BV043964318
Zur Provenienz: Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern, Tätigkeitsbericht 2015/2016, Alfred Grimm (Hrsg.), München 2016, S. 77

Befund

Auf dem Sockel keinerlei Kennzeichnungen mit Ausnahme der Inv.-Nr. des Bayerischen Nationalmuseums.

Forschung

Bislang kann kein eindeutiger Vorbesitz belegt werden. Möglicherweise über die Vermittlung von Dr. Moritz Julius Binder zu unbekanntem Zeitpunkt in die "Sammlung" Hermann Göring. Mit höherer Wahrscheinlichkeit aber wohl am 26. Juni 1940 bei Antiquités Curiosités, Etienne Delaunoy, Kalverstraat 172-174, Amsterdam, für Fl. 450.- durch Stabsamtsleiter Dr. Erich Gritzbach für die Sammlung Göring erworben. Sollte es sich um dieses auf einer Rechnung als "1 Pferd aus Bronce vergoldet, Jean de Boulogne Fl. 450.-" belegte Stück handeln, was nicht eindeutig zu klären war, ist unklar, aus welchem Besitz die Kunsthandlung Etienne Delaunoy die Statuette erworben hatte. Die Vorprovenienz wäre somit weiterhin zu klären. Die Erwerbung durch Göring hätte in diesem Fall nach der Besetzung der Niederlande im Mai 1940 stattgefunden und wäre nach der Londoner Deklaration der Alliierten als null und nichtig anzusehen. Der Marmorsockel wohl eine Hinzufügung aus der Zeit im Besitz Görings. Aufgrund der Provenienzlücke(n) kann ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden./I.v.z.M., 2017

Sammlung

Sammlung Hermann Göring

Münchner Nummer

5055/22

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