Sammlung
Maria mit Kind (wohl Nachahmung im Stil des 14 Jhs.?) (Figur)
- Künstler/in
- –
- Entstehung
- Frankreich (?)
- Datierung
- um 1340 (?)
- Material
- Kalkstein
- Maße
- H. 113, 5 cm, B. 32 cm, T. 30 cm, G. 112 kg
- Standort
- Bayerisches Nationalmuseum (nicht ausgestellt)
- Inventarnummer
- 65/283
- Bezug
- –
- Zugang
- Überweisung 1965, Freistaat Bayern. Gemäß der Vereinbarung vom 6.12.1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern. Von der Treuhandverwaltung für Kulturgut, übernommen vom Central Collecting Point München aus der Vermögenseinziehung Hermann Göring.
BV043964318
Zur Provenienz: Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern, Tätigkeitsbericht 2015/2016, Alfred Grimm (Hrsg.), München 2016, S. 82
Befund
Auf der Standfläche keine Aufschriften oder Aufkleber. Von vorne gesehen auf der rechten vorgeschobenen Fußspitze der Madonna (?) mit schwarzem Stift handschriftlich "67". Die Mutterfigur trägt um das rechte Handgelenk einen roten Wollfaden geknotet. Rückwärtig anhängend ein braunes Etikett, darauf handschriftlich mit Bleistift "No. 136" (Unterstein Skulpturen Inventar). In einer Falte hängengeblieben ein Eckchen grünen Kartons, wie er öfter als Schreibgrundlage für die Münchner Nummern verwendet wurde. Umhängend eine alte verknotete Schnur. Sie diente möglicherweise zur Anbringung dieses Kartons.
Forschung
Im Unterstein Skulpturen-Inventar wird die Provenienz "Bornheim" angegeben. Diese Spur wurde offenbar später nicht weiterverfolgt. In der Aussage Walter Bornheims vom 2. September 1955 ist die Skulptur nicht erwähnt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hingegen am 26. Juni 1940 bei Antiquités Curiosités, Etienne Delaunoy, Kalverstraat 172-174, Amsterdam, für Fl. 1.500.- durch Stabsamtsleiter Dr. Erich Gritzbach für die Sammlung Göring erworben. Sollte es sich um dieses durch Rechnung als "heilige St. Anna, Stein, Avignon 14. Jahrh. Fl. 1500.-" belegte Stück handeln, was nicht eindeutig zu klären war, ist unklar, aus welchem Besitz die Kunsthandlung die Statue erworben hat. Die Vorprovenienz wäre somit weiterhin zu klären.Die Erwerbung durch Göring im Juni 1940 ist allerdings nach der Londoner Deklaration der Alliierten als null und nichtig anzusehen./I.v.z.M., 2016
Sammlung
Sammlung Hermann Göring